AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§1 Geltungsbereich

  1. Teamfreund (Einzelunternehmen/Einzelfirma) mit Sitz in Karlsruhe (nachfolgend Teamfreund) bietet Dienstleistungen für Unternehmen (nachfolgend Auftraggeber) im Zusammenhang mit Online-Marketing und Personalbeschaffung an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch "AGB" genannt) gelten als Grundlage aller geschlossenen Partnerschaftsverträge zwischen Teamfreund als Anbieter und dem beteiligten Auftraggeber, sofern der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

  2. Ein dem Auftraggeber vorgelegtes schriftliches Angebot, sowie ergänzende Zusatzvereinbarungen sind Bestandteile eines Partnerschaftsvertrags im Sinne dieser AGB.

  3. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, ihre Geltung wurde ausdrücklich im Partnerschaftsvertrag in schriftlicher Form festgehalten.

  4. Mit Zustandekommen des Partnerschaftsvertrags erklärt der Auftraggeber sein vollständiges Einverständnis zu diesen AGB.

  5. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung.


§2 Vertragsgegenstand und Leistungen von Teamfreund 

  1. Teamfreund bietet Dienstleistungen im Bereich Online-Marketing und Online-Recruiting an. Die Details der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus den Angeboten. Der zwischen Teamfreund und dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag stellt einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB dar. Es besteht Einigkeit darüber, dass die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werkes geschuldet wird.

  2. Während der Zusammenarbeit wird Teamfreund die nötigen Websites und Landingpages im Auftrag des Auftraggebers hosten, um die Vertragserfüllung sicherzustellen.

  3. Nach Vertragsschluss erhält der Auftraggeber Zugang zu einer Plattform, auf der relevante Angaben und Dokumente zur Kooperation zur Verfügung gestellt werden.

  4. Teamfreund hat in Bezug auf die Inhalte des Partnerschaftsvertrags ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB.

  5. Es wird darauf hingewiesen, dass Plattformen wie Facebook und Google jederzeit das Recht haben, Werbekampagnen ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen oder zu beenden. Teamfreund übernimmt keine Haftung für derartige Entscheidungen. Der Anspruch auf Vergütung seitens Teamfreund bleibt von solchen Maßnahmen unberührt.


§3 Vertragsschluss

  1. Ein Vertragsschluss zwischen Teamfreund und dem Auftraggeber kann schriftlich, elektronisch oder fernmündlich erfolgen. Die Annahme eines Vertrags erfolgt auch durch die Zustimmung per E-Mail auf ein gestelltes Angebot.

  2. Bei Fernmündlichen Vereinbarungen kommt der Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Gespräche zu Nachweis-/ und Dokumentationszwecken aufgezeichnet werden.

  3. Die Regelungen des § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3 BGB finden keine Anwendung.


§4 Zusammenarbeit und Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Informationen, Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, damit die Kampagne effektiv geplant und umgesetzt werden kann (Mitwirkungspflicht). Dies umfasst insbesondere:

    • Die vollständige Angabe der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners, 

    • Die Registrierung in den vom Anbieter vorgesehenen Plattformen 

    • Die Durchführung des Onboarding-Prozesses inklusive der Bereitstellung von Unternehmensinformationen, Bildern und dem Logo in geeigneten digitalen Formaten.

  2. Die vom Auftraggeber im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht bereitgestellten Informationen, Unterlagen und Auskünfte werden nach Abschluss des Onboarding-Prozesses auf Vollständigkeit, Qualität und Eignung für die Kampagne geprüft. Die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers gilt als erfüllt, sobald der Anbieter die Abnahme bestätigt. Sollte Teamfreund feststellen, dass die bereitgestellten Inhalte für die Kampagne nicht ausreichend nutzbar sind, ist Teamfreund berechtigt, den Kampagnenstart bis zur Erreichung eines angemessenen Qualitätsstandards zu verschieben. 

  3. Als nutzbar und angemessen gelten Informationen, die einem unbeteiligten Dritten eine vollständige und eindeutige Erfassung des beauftragten Vorhabens ermöglichen. 

  4. Sämtliche im Rahmen der Mitwirkungspflicht vom Auftraggeber bereitzustellenden Informationen, Unterlagen und Auskünfte müssen spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Start der Kampagne vorliegen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist der Anbieter berechtigt, den Kampagnenstart so lange zu verschieben, bis die erforderlichen Informationen vollständig übermittelt wurden.

  5. Die Fristen für die Erbringung der vereinbarten Leistungen beginnen erst, wenn die vollständige Zahlung des Rechnungsbetrags eingegangen ist und alle für die Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Daten sowie die vereinbarten Mitwirkungshandlungen vollständig vorliegen. Gewährleistungsansprüche und Garantien Teamfreunds setzen voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten vollständig erfüllt hat.


§5 Vergütung, Fälligkeit und Rechnungsstellung

  1. Die Vergütung für die von Teamfreund zu erbringenden Leistungen wird im Partnerschaftsvertrag mit dem Auftraggeber schriftlich festgelegt. In der Regel setzt sich die Vergütung aus einer Initiierungsgebühr sowie laufenden, monatlich zu zahlenden Gebühren zusammen.

  2. Die vereinbarte Initiierungsgebühr ist unmittelbar nach Rechnungsstellung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die monatliche Gebühr ist ebenfalls per sofort und für den Folgemonat zu entrichten. 

  3. Alle Preisangaben verstehen sich grundsätzlich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  4. Rechnungen werden elektronisch per E-Mail zugestellt. Eine Zustellung per Post erfolgt nur bei schriftlicher Vereinbarung.

  5. Gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung 14 Tage nach Fälligkeit in Verzug, so werden in diesem Fall Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet.

  6. Teamfreund behält sich das Recht vor, im Falle eines Zahlungsverzugs die Erbringung der vereinbarten Leistungen so lange auszusetzen, bis die offene Forderung beglichen ist. Darüber hinaus kann Teamfreund nach eigenem Ermessen das Recht zur außerordentlichen Kündigung geltend machen.

  7. Wurde der Lastschrifteinzug als Zahlungsart vereinbart, verpflichtet sich der Auftraggeber, Teamfreund ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Ein entsprechendes Mandatsformular stellt Teamfreund auf Anfrage zur Verfügung. Teamfreund ist berechtigt, den Lastschrifteinzug auch durch externe Zahlungsdienstleister (z. B. GoCardless) abzuwickeln.


§6 Kündigung, Laufzeit

  1. Der Beginn der Leistungserbringung, die Vertragslaufzeit sowie die Art des Partnerschaftsvertrags (Abonnement oder Kontingentvertrag) werden individuell im Hauptvertrag festgelegt.

  2. Bei Verträgen mit festgelegtem Leistungskontingent erfolgt die Leistungserbringung nach Abruf durch den Auftraggeber. Erst nach Abruf eines Kontingents beginnt die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen. Abrufe erfolgen fortlaufend gemäß Erstplanung, bis der Auftraggeber eine laufende Kampagne beenden möchte. Hierfür gilt eine Frist von einem Arbeitstag vor Ablauf der Kontingentlaufzeit. Sind alle im Vertrag vereinbarten Kontingente ausgeschöpft, werden die Kampagnen automatisch zum Ende der Kontingentlaufzeit eingestellt. 

  3. Ein Kontingent umfasst eine Stellenanzeige für einen festgelegten Standort. Änderungen des Standorts während der Kampagnenlaufzeit sind nicht möglich. Jedes Kontingent hat eine Laufzeit von 30 Tagen. Eine vorzeitige Abschaltung der Kampagne durch den Auftraggeber führt nicht zu einer Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.

  4. Der Auftraggeber erhält zur Einsicht in die Projektübersicht, Zugriff auf eine Plattform, sowie regelmäßige Beratungstermine mit einem persönlichen Kundenberater.

  5. Bei Verträgen mit fortlaufender Laufzeit (Abonnements), verlängert sich diese automatisch um die Dauer der ursprünglichen Erstlaufzeit, sofern keine fristgerechte Kündigung durch eine der Vertragsparteien erfolgt. Die konkrete Kündigungsfrist ist abhängig von der vereinbarten Laufzeit und wird im Partnerschaftsvertrag festgelegt.

  6. Kündigungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vorzeitige und/oder freie Kündigungsrechte des Auftraggebers innerhalb der Laufzeit sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor.


§7 Leistungserbringung

  1. Teamfreund erbringt die vereinbarten Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass Teamfreund, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, die Erbringung einer Dienstleistung schuldet und nicht die Herstellung eines bestimmten Werks. Teamfreund ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung der Hilfe Dritter zu bedienen.

  2. Teamfreund schuldet dem Auftraggeber ausdrücklich keinen konkreten Erfolg, insbesondere keine bestimmte Anzahl erfolgreicher Stellenbesetzungen, qualifizierter Bewerbungen, Reichweite oder anderer messbarer Ergebnisse. Die erbrachten Leistungen sind als Dienstleistung zu verstehen, bei der das wirtschaftliche Risiko beim Auftraggeber verbleibt.

  3. Ist Teamfreund daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen, und liegen die Gründe für diese Hinderung im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, bleibt der Vergütungsanspruch von Teamfreund unberührt.

  4. Auf Anforderung des Auftraggebers wird Teamfreund innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienstleistungen erteilen.


§8 Garantie 

  1. Sollte Teamfreund eine Garantie gewähren, so wird diese grundsätzlich und  ausschließlich im Partnerschaftsvertrag festgehalten und gilt auch nur dann. Eine  Garantieleistung behält ihre Wirksamkeit lediglich für die Erstlaufzeit der Kampagne, die im Vertrag präzisiert ist. Ein Garantiefall kann nur dann geltend gemacht werden, wenn das im geschlossenen Vertrag genannte Leistungsspektrum, inklusive  der darin enthaltenen Prozesse, vollständig und unter ganzheitlicher Mitwirkung (siehe §4) des Auftraggebers realisiert wird.  

  2. Die Garantieleistung stellt sich grundlegend wie folgt dar: Teamfreund garantiert eine, im  Vertrag präzisierte, Anzahl an Einstellungen oder qualifizierte Bewerbungen, die im Zeitraum der Erstlaufzeit der Kampagne plus 4 weitere Monate Rekrutierungskarenzzeit durchgeführt werden. Sollte das Garantieziel in diesem Zeitraum nicht erreicht werden, gewährleistet Teamfreund kostenfreie Rekrutierungsdienstleistungen, bis die vereinbarte Anzahl an Einstellungen oder qualifizierten Bewerbungen erreicht ist. Werbekosten sind von dieser Garantie ausgenommen. Der Auftraggeber hat das Recht, seinen Garantieanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Erstlaufzeit der Kampagne geltend zu machen.

  3. Zu beachten ist, dass eine Einstellung dann als Einstellung zählt, wenn ein von Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschriebener Arbeitsvertrag vorliegt. Unabhängig von der Berufsbezeichnung und Niederlassung des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn der Kandidat in der Vergangenheit schon bei dem Auftraggeber gearbeitet oder sich schon einmal bei ihm beworben hat.

  4. Der Auftragnehmer hält sich das Recht vor die Einhaltung der Prozesse, insbesondere beim  Anfragen einer Garantiewirksamkeit durch den Auftraggeber, genauestens zu prüfen. Hierunter fällt auch ein nachträgliches Kontaktieren der Bewerbenden. Dem Auftragnehmer wird gewährt, dass die Bewerbenden bis zu 3 Monate nach Vertragsende zu Prüfungszwecken kontaktiert werden können.

  5. Die Garantie gilt nicht, wenn geeignete Kandidaten vom Arbeitgeber abgelehnt werden oder sich die Anforderungen an die Stelle ändern. 

  6. Sollte Teamfreund feststellen, dass der Auftraggeber seine Pflichten nicht erfüllt hat, wird das Garantierecht restlos verwirkt. 


§9 Nutzungsrechte

  1. Sämtliche von Teamfreund im Rahmen der Vertragserfüllung bereitgestellten Inhalte, einschließlich Software, Strategien, Konzepte, Vorlagen und Werbematerialien, sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Inhalte ohne ausdrückliche Zustimmung von Teamfreund an Dritte weiterzugeben oder im gewerblichen Kontext zu nutzen. Ein Verstoß gegen diese Regelung zieht eine angemessene, von Teamfreund festzusetzende und im Streitfall gerichtlich überprüfbare Vertragsstrafe nach sich.

  2. Der Auftraggeber erhält ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die im geschützten Kundenbereich bereitgestellten Anwendungen und von Teamfreund erstellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Dieses Nutzungsrecht gilt nur für die Dauer des Vertragsverhältnisses und sechs Monate darüber hinaus.

  3. Das Nutzungsrecht geht erst mit vollständiger Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung an Teamfreund über. Bei vereinbarter Ratenzahlung erlangt der Auftraggeber die Nutzungserlaubnis erst nach Begleichung der letzten Rate, sofern keine anderslautende Individualvereinbarung getroffen wurde.

  4. Eine Weitergabe der von Teamfreund bereitgestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte – auch verbundene Unternehmen – ist untersagt. Ebenso bleibt das Bearbeitungsrecht (§23 UrhG) an diesen Ergebnissen bei Teamfreund und wird nicht auf den Auftraggeber übertragen.

  5. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle an Teamfreund übermittelten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und rechtlich zulässig verwendet werden dürfen. Teamfreund ist nicht verpflichtet, die übermittelten Inhalte auf rechtliche Zulässigkeit oder mögliche Rechte Dritter zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt Teamfreund von sämtlichen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.


§10 Haftung

  1. Teamfreund haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Teamfreund nur für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden resultieren, sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen kann. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

  2. Teamfreund haftet nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger und gefahrenspezifischer Anfertigung von Sicherungskopien erforderlich gewesen wäre.

  3. In allen anderen Fällen der Haftung, haftet Teamfreund nur bei der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen kann. Diese Haftung ist auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.


§11 Datenschutz

  1. Mit Annahme des Angebots verpflichten sich beide Parteien zur Einhaltung aller anwendbaren Datenschutzgesetze. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darüber informiert, dass Teamfreund seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für vertragliche Zwecke verarbeitet.

  2. Der Auftraggeber ist während der gesamten Zusammenarbeit zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des BDSG, verpflichtet. Sofern gesetzlich erforderlich, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

  3. Der Auftraggeber stellt Teamfreund von sämtlichen Ansprüchen aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, Teamfreund hat den Verstoß ausschließlich allein zu vertreten.


§12 Widerrufsrecht

Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie Kaufleute nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) haben kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein solches wird auch von Teamfreund nicht freiwillig gewährt.


§13 Referenznennung

  1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Teamfreund ihn in verschiedenen Medien als Referenz nennen darf. Dies umfasst die Nutzung des Unternehmensnamens, geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos im Rahmen der Referenzkommunikation. Teamfreund ist zur Nennung jedoch nicht verpflichtet.

  2. Der Auftraggeber räumt Teamfreund ein unentgeltliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Recht ein, die Zusammenarbeit sowie die von Teamfreund erbrachten Leistungen zu beschreiben und im Zusammenhang mit Referenzzwecken zu verwenden. Dies schließt unter anderem die Nutzung von Logos, Fotos, Videos, Grafiken und sonstigem Material ein, das im Rahmen der Zusammenarbeit entstanden ist, sowie die Veröffentlichung von Ergebnissen zur Veranschaulichung und zu Werbezwecken in Print- und digitalen Medien.


§14 Schlussbestimmungen

  1. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind nur wirksam, wenn sie durch eine individualvertragliche Vereinbarung zwischen Teamfreund und dem Auftraggeber getroffen wurden. In diesem Fall haben die individuell vereinbarten Regelungen Vorrang vor diesen AGB. Maßgeblich für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist die schriftliche Bestätigung durch Teamfreund.

  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Auftraggeber ist der Sitz von Teamfreund. Teamfreund ist jedoch berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers geltend zu machen.

  3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform nach § 126b BGB (z. B. E-Mail oder Brief). Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

  4. Teamfreund behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern, sofern die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist. Der Auftraggeber wird über Änderungen rechtzeitig informiert. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen.

  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt die Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.


AGB stand: 13.02.2025

§1 Geltungsbereich

  1. Teamfreund (Einzelunternehmen/Einzelfirma) mit Sitz in Karlsruhe (nachfolgend Teamfreund) bietet Dienstleistungen für Unternehmen (nachfolgend Auftraggeber) im Zusammenhang mit Online-Marketing und Personalbeschaffung an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch "AGB" genannt) gelten als Grundlage aller geschlossenen Partnerschaftsverträge zwischen Teamfreund als Anbieter und dem beteiligten Auftraggeber, sofern der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

  2. Ein dem Auftraggeber vorgelegtes schriftliches Angebot, sowie ergänzende Zusatzvereinbarungen sind Bestandteile eines Partnerschaftsvertrags im Sinne dieser AGB.

  3. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, ihre Geltung wurde ausdrücklich im Partnerschaftsvertrag in schriftlicher Form festgehalten.

  4. Mit Zustandekommen des Partnerschaftsvertrags erklärt der Auftraggeber sein vollständiges Einverständnis zu diesen AGB.

  5. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung.


§2 Vertragsgegenstand und Leistungen von Teamfreund 

  1. Teamfreund bietet Dienstleistungen im Bereich Online-Marketing und Online-Recruiting an. Die Details der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus den Angeboten. Der zwischen Teamfreund und dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag stellt einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB dar. Es besteht Einigkeit darüber, dass die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werkes geschuldet wird.

  2. Während der Zusammenarbeit wird Teamfreund die nötigen Websites und Landingpages im Auftrag des Auftraggebers hosten, um die Vertragserfüllung sicherzustellen.

  3. Nach Vertragsschluss erhält der Auftraggeber Zugang zu einer Plattform, auf der relevante Angaben und Dokumente zur Kooperation zur Verfügung gestellt werden.

  4. Teamfreund hat in Bezug auf die Inhalte des Partnerschaftsvertrags ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB.

  5. Es wird darauf hingewiesen, dass Plattformen wie Facebook und Google jederzeit das Recht haben, Werbekampagnen ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen oder zu beenden. Teamfreund übernimmt keine Haftung für derartige Entscheidungen. Der Anspruch auf Vergütung seitens Teamfreund bleibt von solchen Maßnahmen unberührt.


§3 Vertragsschluss

  1. Ein Vertragsschluss zwischen Teamfreund und dem Auftraggeber kann schriftlich, elektronisch oder fernmündlich erfolgen. Die Annahme eines Vertrags erfolgt auch durch die Zustimmung per E-Mail auf ein gestelltes Angebot.

  2. Bei Fernmündlichen Vereinbarungen kommt der Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Gespräche zu Nachweis-/ und Dokumentationszwecken aufgezeichnet werden.

  3. Die Regelungen des § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3 BGB finden keine Anwendung.


§4 Zusammenarbeit und Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Informationen, Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, damit die Kampagne effektiv geplant und umgesetzt werden kann (Mitwirkungspflicht). Dies umfasst insbesondere:

    • Die vollständige Angabe der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners, 

    • Die Registrierung in den vom Anbieter vorgesehenen Plattformen 

    • Die Durchführung des Onboarding-Prozesses inklusive der Bereitstellung von Unternehmensinformationen, Bildern und dem Logo in geeigneten digitalen Formaten.

  2. Die vom Auftraggeber im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht bereitgestellten Informationen, Unterlagen und Auskünfte werden nach Abschluss des Onboarding-Prozesses auf Vollständigkeit, Qualität und Eignung für die Kampagne geprüft. Die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers gilt als erfüllt, sobald der Anbieter die Abnahme bestätigt. Sollte Teamfreund feststellen, dass die bereitgestellten Inhalte für die Kampagne nicht ausreichend nutzbar sind, ist Teamfreund berechtigt, den Kampagnenstart bis zur Erreichung eines angemessenen Qualitätsstandards zu verschieben. 

  3. Als nutzbar und angemessen gelten Informationen, die einem unbeteiligten Dritten eine vollständige und eindeutige Erfassung des beauftragten Vorhabens ermöglichen. 

  4. Sämtliche im Rahmen der Mitwirkungspflicht vom Auftraggeber bereitzustellenden Informationen, Unterlagen und Auskünfte müssen spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Start der Kampagne vorliegen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist der Anbieter berechtigt, den Kampagnenstart so lange zu verschieben, bis die erforderlichen Informationen vollständig übermittelt wurden.

  5. Die Fristen für die Erbringung der vereinbarten Leistungen beginnen erst, wenn die vollständige Zahlung des Rechnungsbetrags eingegangen ist und alle für die Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Daten sowie die vereinbarten Mitwirkungshandlungen vollständig vorliegen. Gewährleistungsansprüche und Garantien Teamfreunds setzen voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten vollständig erfüllt hat.


§5 Vergütung, Fälligkeit und Rechnungsstellung

  1. Die Vergütung für die von Teamfreund zu erbringenden Leistungen wird im Partnerschaftsvertrag mit dem Auftraggeber schriftlich festgelegt. In der Regel setzt sich die Vergütung aus einer Initiierungsgebühr sowie laufenden, monatlich zu zahlenden Gebühren zusammen.

  2. Die vereinbarte Initiierungsgebühr ist unmittelbar nach Rechnungsstellung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die monatliche Gebühr ist ebenfalls per sofort und für den Folgemonat zu entrichten. 

  3. Alle Preisangaben verstehen sich grundsätzlich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  4. Rechnungen werden elektronisch per E-Mail zugestellt. Eine Zustellung per Post erfolgt nur bei schriftlicher Vereinbarung.

  5. Gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung 14 Tage nach Fälligkeit in Verzug, so werden in diesem Fall Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet.

  6. Teamfreund behält sich das Recht vor, im Falle eines Zahlungsverzugs die Erbringung der vereinbarten Leistungen so lange auszusetzen, bis die offene Forderung beglichen ist. Darüber hinaus kann Teamfreund nach eigenem Ermessen das Recht zur außerordentlichen Kündigung geltend machen.

  7. Wurde der Lastschrifteinzug als Zahlungsart vereinbart, verpflichtet sich der Auftraggeber, Teamfreund ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Ein entsprechendes Mandatsformular stellt Teamfreund auf Anfrage zur Verfügung. Teamfreund ist berechtigt, den Lastschrifteinzug auch durch externe Zahlungsdienstleister (z. B. GoCardless) abzuwickeln.


§6 Kündigung, Laufzeit

  1. Der Beginn der Leistungserbringung, die Vertragslaufzeit sowie die Art des Partnerschaftsvertrags (Abonnement oder Kontingentvertrag) werden individuell im Hauptvertrag festgelegt.

  2. Bei Verträgen mit festgelegtem Leistungskontingent erfolgt die Leistungserbringung nach Abruf durch den Auftraggeber. Erst nach Abruf eines Kontingents beginnt die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen. Abrufe erfolgen fortlaufend gemäß Erstplanung, bis der Auftraggeber eine laufende Kampagne beenden möchte. Hierfür gilt eine Frist von einem Arbeitstag vor Ablauf der Kontingentlaufzeit. Sind alle im Vertrag vereinbarten Kontingente ausgeschöpft, werden die Kampagnen automatisch zum Ende der Kontingentlaufzeit eingestellt. 

  3. Ein Kontingent umfasst eine Stellenanzeige für einen festgelegten Standort. Änderungen des Standorts während der Kampagnenlaufzeit sind nicht möglich. Jedes Kontingent hat eine Laufzeit von 30 Tagen. Eine vorzeitige Abschaltung der Kampagne durch den Auftraggeber führt nicht zu einer Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.

  4. Der Auftraggeber erhält zur Einsicht in die Projektübersicht, Zugriff auf eine Plattform, sowie regelmäßige Beratungstermine mit einem persönlichen Kundenberater.

  5. Bei Verträgen mit fortlaufender Laufzeit (Abonnements), verlängert sich diese automatisch um die Dauer der ursprünglichen Erstlaufzeit, sofern keine fristgerechte Kündigung durch eine der Vertragsparteien erfolgt. Die konkrete Kündigungsfrist ist abhängig von der vereinbarten Laufzeit und wird im Partnerschaftsvertrag festgelegt.

  6. Kündigungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vorzeitige und/oder freie Kündigungsrechte des Auftraggebers innerhalb der Laufzeit sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor.


§7 Leistungserbringung

  1. Teamfreund erbringt die vereinbarten Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass Teamfreund, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, die Erbringung einer Dienstleistung schuldet und nicht die Herstellung eines bestimmten Werks. Teamfreund ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung der Hilfe Dritter zu bedienen.

  2. Teamfreund schuldet dem Auftraggeber ausdrücklich keinen konkreten Erfolg, insbesondere keine bestimmte Anzahl erfolgreicher Stellenbesetzungen, qualifizierter Bewerbungen, Reichweite oder anderer messbarer Ergebnisse. Die erbrachten Leistungen sind als Dienstleistung zu verstehen, bei der das wirtschaftliche Risiko beim Auftraggeber verbleibt.

  3. Ist Teamfreund daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen, und liegen die Gründe für diese Hinderung im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, bleibt der Vergütungsanspruch von Teamfreund unberührt.

  4. Auf Anforderung des Auftraggebers wird Teamfreund innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienstleistungen erteilen.


§8 Garantie 

  1. Sollte Teamfreund eine Garantie gewähren, so wird diese grundsätzlich und  ausschließlich im Partnerschaftsvertrag festgehalten und gilt auch nur dann. Eine  Garantieleistung behält ihre Wirksamkeit lediglich für die Erstlaufzeit der Kampagne, die im Vertrag präzisiert ist. Ein Garantiefall kann nur dann geltend gemacht werden, wenn das im geschlossenen Vertrag genannte Leistungsspektrum, inklusive  der darin enthaltenen Prozesse, vollständig und unter ganzheitlicher Mitwirkung (siehe §4) des Auftraggebers realisiert wird.  

  2. Die Garantieleistung stellt sich grundlegend wie folgt dar: Teamfreund garantiert eine, im  Vertrag präzisierte, Anzahl an Einstellungen oder qualifizierte Bewerbungen, die im Zeitraum der Erstlaufzeit der Kampagne plus 4 weitere Monate Rekrutierungskarenzzeit durchgeführt werden. Sollte das Garantieziel in diesem Zeitraum nicht erreicht werden, gewährleistet Teamfreund kostenfreie Rekrutierungsdienstleistungen, bis die vereinbarte Anzahl an Einstellungen oder qualifizierten Bewerbungen erreicht ist. Werbekosten sind von dieser Garantie ausgenommen. Der Auftraggeber hat das Recht, seinen Garantieanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Erstlaufzeit der Kampagne geltend zu machen.

  3. Zu beachten ist, dass eine Einstellung dann als Einstellung zählt, wenn ein von Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschriebener Arbeitsvertrag vorliegt. Unabhängig von der Berufsbezeichnung und Niederlassung des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn der Kandidat in der Vergangenheit schon bei dem Auftraggeber gearbeitet oder sich schon einmal bei ihm beworben hat.

  4. Der Auftragnehmer hält sich das Recht vor die Einhaltung der Prozesse, insbesondere beim  Anfragen einer Garantiewirksamkeit durch den Auftraggeber, genauestens zu prüfen. Hierunter fällt auch ein nachträgliches Kontaktieren der Bewerbenden. Dem Auftragnehmer wird gewährt, dass die Bewerbenden bis zu 3 Monate nach Vertragsende zu Prüfungszwecken kontaktiert werden können.

  5. Die Garantie gilt nicht, wenn geeignete Kandidaten vom Arbeitgeber abgelehnt werden oder sich die Anforderungen an die Stelle ändern. 

  6. Sollte Teamfreund feststellen, dass der Auftraggeber seine Pflichten nicht erfüllt hat, wird das Garantierecht restlos verwirkt. 


§9 Nutzungsrechte

  1. Sämtliche von Teamfreund im Rahmen der Vertragserfüllung bereitgestellten Inhalte, einschließlich Software, Strategien, Konzepte, Vorlagen und Werbematerialien, sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Inhalte ohne ausdrückliche Zustimmung von Teamfreund an Dritte weiterzugeben oder im gewerblichen Kontext zu nutzen. Ein Verstoß gegen diese Regelung zieht eine angemessene, von Teamfreund festzusetzende und im Streitfall gerichtlich überprüfbare Vertragsstrafe nach sich.

  2. Der Auftraggeber erhält ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die im geschützten Kundenbereich bereitgestellten Anwendungen und von Teamfreund erstellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Dieses Nutzungsrecht gilt nur für die Dauer des Vertragsverhältnisses und sechs Monate darüber hinaus.

  3. Das Nutzungsrecht geht erst mit vollständiger Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung an Teamfreund über. Bei vereinbarter Ratenzahlung erlangt der Auftraggeber die Nutzungserlaubnis erst nach Begleichung der letzten Rate, sofern keine anderslautende Individualvereinbarung getroffen wurde.

  4. Eine Weitergabe der von Teamfreund bereitgestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte – auch verbundene Unternehmen – ist untersagt. Ebenso bleibt das Bearbeitungsrecht (§23 UrhG) an diesen Ergebnissen bei Teamfreund und wird nicht auf den Auftraggeber übertragen.

  5. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle an Teamfreund übermittelten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und rechtlich zulässig verwendet werden dürfen. Teamfreund ist nicht verpflichtet, die übermittelten Inhalte auf rechtliche Zulässigkeit oder mögliche Rechte Dritter zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt Teamfreund von sämtlichen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.


§10 Haftung

  1. Teamfreund haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Teamfreund nur für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden resultieren, sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen kann. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

  2. Teamfreund haftet nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger und gefahrenspezifischer Anfertigung von Sicherungskopien erforderlich gewesen wäre.

  3. In allen anderen Fällen der Haftung, haftet Teamfreund nur bei der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen kann. Diese Haftung ist auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.


§11 Datenschutz

  1. Mit Annahme des Angebots verpflichten sich beide Parteien zur Einhaltung aller anwendbaren Datenschutzgesetze. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darüber informiert, dass Teamfreund seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für vertragliche Zwecke verarbeitet.

  2. Der Auftraggeber ist während der gesamten Zusammenarbeit zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des BDSG, verpflichtet. Sofern gesetzlich erforderlich, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

  3. Der Auftraggeber stellt Teamfreund von sämtlichen Ansprüchen aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, Teamfreund hat den Verstoß ausschließlich allein zu vertreten.


§12 Widerrufsrecht

Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie Kaufleute nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) haben kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein solches wird auch von Teamfreund nicht freiwillig gewährt.


§13 Referenznennung

  1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Teamfreund ihn in verschiedenen Medien als Referenz nennen darf. Dies umfasst die Nutzung des Unternehmensnamens, geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos im Rahmen der Referenzkommunikation. Teamfreund ist zur Nennung jedoch nicht verpflichtet.

  2. Der Auftraggeber räumt Teamfreund ein unentgeltliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Recht ein, die Zusammenarbeit sowie die von Teamfreund erbrachten Leistungen zu beschreiben und im Zusammenhang mit Referenzzwecken zu verwenden. Dies schließt unter anderem die Nutzung von Logos, Fotos, Videos, Grafiken und sonstigem Material ein, das im Rahmen der Zusammenarbeit entstanden ist, sowie die Veröffentlichung von Ergebnissen zur Veranschaulichung und zu Werbezwecken in Print- und digitalen Medien.


§14 Schlussbestimmungen

  1. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind nur wirksam, wenn sie durch eine individualvertragliche Vereinbarung zwischen Teamfreund und dem Auftraggeber getroffen wurden. In diesem Fall haben die individuell vereinbarten Regelungen Vorrang vor diesen AGB. Maßgeblich für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist die schriftliche Bestätigung durch Teamfreund.

  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Auftraggeber ist der Sitz von Teamfreund. Teamfreund ist jedoch berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers geltend zu machen.

  3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform nach § 126b BGB (z. B. E-Mail oder Brief). Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

  4. Teamfreund behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern, sofern die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist. Der Auftraggeber wird über Änderungen rechtzeitig informiert. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen.

  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt die Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.


AGB stand: 13.02.2025

§1 Geltungsbereich

  1. Teamfreund (Einzelunternehmen/Einzelfirma) mit Sitz in Karlsruhe (nachfolgend Teamfreund) bietet Dienstleistungen für Unternehmen (nachfolgend Auftraggeber) im Zusammenhang mit Online-Marketing und Personalbeschaffung an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch "AGB" genannt) gelten als Grundlage aller geschlossenen Partnerschaftsverträge zwischen Teamfreund als Anbieter und dem beteiligten Auftraggeber, sofern der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

  2. Ein dem Auftraggeber vorgelegtes schriftliches Angebot, sowie ergänzende Zusatzvereinbarungen sind Bestandteile eines Partnerschaftsvertrags im Sinne dieser AGB.

  3. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, ihre Geltung wurde ausdrücklich im Partnerschaftsvertrag in schriftlicher Form festgehalten.

  4. Mit Zustandekommen des Partnerschaftsvertrags erklärt der Auftraggeber sein vollständiges Einverständnis zu diesen AGB.

  5. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung.


§2 Vertragsgegenstand und Leistungen von Teamfreund 

  1. Teamfreund bietet Dienstleistungen im Bereich Online-Marketing und Online-Recruiting an. Die Details der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus den Angeboten. Der zwischen Teamfreund und dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag stellt einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB dar. Es besteht Einigkeit darüber, dass die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werkes geschuldet wird.

  2. Während der Zusammenarbeit wird Teamfreund die nötigen Websites und Landingpages im Auftrag des Auftraggebers hosten, um die Vertragserfüllung sicherzustellen.

  3. Nach Vertragsschluss erhält der Auftraggeber Zugang zu einer Plattform, auf der relevante Angaben und Dokumente zur Kooperation zur Verfügung gestellt werden.

  4. Teamfreund hat in Bezug auf die Inhalte des Partnerschaftsvertrags ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB.

  5. Es wird darauf hingewiesen, dass Plattformen wie Facebook und Google jederzeit das Recht haben, Werbekampagnen ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen oder zu beenden. Teamfreund übernimmt keine Haftung für derartige Entscheidungen. Der Anspruch auf Vergütung seitens Teamfreund bleibt von solchen Maßnahmen unberührt.


§3 Vertragsschluss

  1. Ein Vertragsschluss zwischen Teamfreund und dem Auftraggeber kann schriftlich, elektronisch oder fernmündlich erfolgen. Die Annahme eines Vertrags erfolgt auch durch die Zustimmung per E-Mail auf ein gestelltes Angebot.

  2. Bei Fernmündlichen Vereinbarungen kommt der Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Gespräche zu Nachweis-/ und Dokumentationszwecken aufgezeichnet werden.

  3. Die Regelungen des § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3 BGB finden keine Anwendung.


§4 Zusammenarbeit und Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Informationen, Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, damit die Kampagne effektiv geplant und umgesetzt werden kann (Mitwirkungspflicht). Dies umfasst insbesondere:

    • Die vollständige Angabe der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners, 

    • Die Registrierung in den vom Anbieter vorgesehenen Plattformen 

    • Die Durchführung des Onboarding-Prozesses inklusive der Bereitstellung von Unternehmensinformationen, Bildern und dem Logo in geeigneten digitalen Formaten.

  2. Die vom Auftraggeber im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht bereitgestellten Informationen, Unterlagen und Auskünfte werden nach Abschluss des Onboarding-Prozesses auf Vollständigkeit, Qualität und Eignung für die Kampagne geprüft. Die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers gilt als erfüllt, sobald der Anbieter die Abnahme bestätigt. Sollte Teamfreund feststellen, dass die bereitgestellten Inhalte für die Kampagne nicht ausreichend nutzbar sind, ist Teamfreund berechtigt, den Kampagnenstart bis zur Erreichung eines angemessenen Qualitätsstandards zu verschieben. 

  3. Als nutzbar und angemessen gelten Informationen, die einem unbeteiligten Dritten eine vollständige und eindeutige Erfassung des beauftragten Vorhabens ermöglichen. 

  4. Sämtliche im Rahmen der Mitwirkungspflicht vom Auftraggeber bereitzustellenden Informationen, Unterlagen und Auskünfte müssen spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Start der Kampagne vorliegen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist der Anbieter berechtigt, den Kampagnenstart so lange zu verschieben, bis die erforderlichen Informationen vollständig übermittelt wurden.

  5. Die Fristen für die Erbringung der vereinbarten Leistungen beginnen erst, wenn die vollständige Zahlung des Rechnungsbetrags eingegangen ist und alle für die Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Daten sowie die vereinbarten Mitwirkungshandlungen vollständig vorliegen. Gewährleistungsansprüche und Garantien Teamfreunds setzen voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten vollständig erfüllt hat.


§5 Vergütung, Fälligkeit und Rechnungsstellung

  1. Die Vergütung für die von Teamfreund zu erbringenden Leistungen wird im Partnerschaftsvertrag mit dem Auftraggeber schriftlich festgelegt. In der Regel setzt sich die Vergütung aus einer Initiierungsgebühr sowie laufenden, monatlich zu zahlenden Gebühren zusammen.

  2. Die vereinbarte Initiierungsgebühr ist unmittelbar nach Rechnungsstellung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die monatliche Gebühr ist ebenfalls per sofort und für den Folgemonat zu entrichten. 

  3. Alle Preisangaben verstehen sich grundsätzlich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  4. Rechnungen werden elektronisch per E-Mail zugestellt. Eine Zustellung per Post erfolgt nur bei schriftlicher Vereinbarung.

  5. Gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung 14 Tage nach Fälligkeit in Verzug, so werden in diesem Fall Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet.

  6. Teamfreund behält sich das Recht vor, im Falle eines Zahlungsverzugs die Erbringung der vereinbarten Leistungen so lange auszusetzen, bis die offene Forderung beglichen ist. Darüber hinaus kann Teamfreund nach eigenem Ermessen das Recht zur außerordentlichen Kündigung geltend machen.

  7. Wurde der Lastschrifteinzug als Zahlungsart vereinbart, verpflichtet sich der Auftraggeber, Teamfreund ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Ein entsprechendes Mandatsformular stellt Teamfreund auf Anfrage zur Verfügung. Teamfreund ist berechtigt, den Lastschrifteinzug auch durch externe Zahlungsdienstleister (z. B. GoCardless) abzuwickeln.


§6 Kündigung, Laufzeit

  1. Der Beginn der Leistungserbringung, die Vertragslaufzeit sowie die Art des Partnerschaftsvertrags (Abonnement oder Kontingentvertrag) werden individuell im Hauptvertrag festgelegt.

  2. Bei Verträgen mit festgelegtem Leistungskontingent erfolgt die Leistungserbringung nach Abruf durch den Auftraggeber. Erst nach Abruf eines Kontingents beginnt die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen. Abrufe erfolgen fortlaufend gemäß Erstplanung, bis der Auftraggeber eine laufende Kampagne beenden möchte. Hierfür gilt eine Frist von einem Arbeitstag vor Ablauf der Kontingentlaufzeit. Sind alle im Vertrag vereinbarten Kontingente ausgeschöpft, werden die Kampagnen automatisch zum Ende der Kontingentlaufzeit eingestellt. 

  3. Ein Kontingent umfasst eine Stellenanzeige für einen festgelegten Standort. Änderungen des Standorts während der Kampagnenlaufzeit sind nicht möglich. Jedes Kontingent hat eine Laufzeit von 30 Tagen. Eine vorzeitige Abschaltung der Kampagne durch den Auftraggeber führt nicht zu einer Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.

  4. Der Auftraggeber erhält zur Einsicht in die Projektübersicht, Zugriff auf eine Plattform, sowie regelmäßige Beratungstermine mit einem persönlichen Kundenberater.

  5. Bei Verträgen mit fortlaufender Laufzeit (Abonnements), verlängert sich diese automatisch um die Dauer der ursprünglichen Erstlaufzeit, sofern keine fristgerechte Kündigung durch eine der Vertragsparteien erfolgt. Die konkrete Kündigungsfrist ist abhängig von der vereinbarten Laufzeit und wird im Partnerschaftsvertrag festgelegt.

  6. Kündigungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vorzeitige und/oder freie Kündigungsrechte des Auftraggebers innerhalb der Laufzeit sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor.


§7 Leistungserbringung

  1. Teamfreund erbringt die vereinbarten Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass Teamfreund, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, die Erbringung einer Dienstleistung schuldet und nicht die Herstellung eines bestimmten Werks. Teamfreund ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung der Hilfe Dritter zu bedienen.

  2. Teamfreund schuldet dem Auftraggeber ausdrücklich keinen konkreten Erfolg, insbesondere keine bestimmte Anzahl erfolgreicher Stellenbesetzungen, qualifizierter Bewerbungen, Reichweite oder anderer messbarer Ergebnisse. Die erbrachten Leistungen sind als Dienstleistung zu verstehen, bei der das wirtschaftliche Risiko beim Auftraggeber verbleibt.

  3. Ist Teamfreund daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen, und liegen die Gründe für diese Hinderung im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, bleibt der Vergütungsanspruch von Teamfreund unberührt.

  4. Auf Anforderung des Auftraggebers wird Teamfreund innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienstleistungen erteilen.


§8 Garantie 

  1. Sollte Teamfreund eine Garantie gewähren, so wird diese grundsätzlich und  ausschließlich im Partnerschaftsvertrag festgehalten und gilt auch nur dann. Eine  Garantieleistung behält ihre Wirksamkeit lediglich für die Erstlaufzeit der Kampagne, die im Vertrag präzisiert ist. Ein Garantiefall kann nur dann geltend gemacht werden, wenn das im geschlossenen Vertrag genannte Leistungsspektrum, inklusive  der darin enthaltenen Prozesse, vollständig und unter ganzheitlicher Mitwirkung (siehe §4) des Auftraggebers realisiert wird.  

  2. Die Garantieleistung stellt sich grundlegend wie folgt dar: Teamfreund garantiert eine, im  Vertrag präzisierte, Anzahl an Einstellungen oder qualifizierte Bewerbungen, die im Zeitraum der Erstlaufzeit der Kampagne plus 4 weitere Monate Rekrutierungskarenzzeit durchgeführt werden. Sollte das Garantieziel in diesem Zeitraum nicht erreicht werden, gewährleistet Teamfreund kostenfreie Rekrutierungsdienstleistungen, bis die vereinbarte Anzahl an Einstellungen oder qualifizierten Bewerbungen erreicht ist. Werbekosten sind von dieser Garantie ausgenommen. Der Auftraggeber hat das Recht, seinen Garantieanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Erstlaufzeit der Kampagne geltend zu machen.

  3. Zu beachten ist, dass eine Einstellung dann als Einstellung zählt, wenn ein von Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschriebener Arbeitsvertrag vorliegt. Unabhängig von der Berufsbezeichnung und Niederlassung des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn der Kandidat in der Vergangenheit schon bei dem Auftraggeber gearbeitet oder sich schon einmal bei ihm beworben hat.

  4. Der Auftragnehmer hält sich das Recht vor die Einhaltung der Prozesse, insbesondere beim  Anfragen einer Garantiewirksamkeit durch den Auftraggeber, genauestens zu prüfen. Hierunter fällt auch ein nachträgliches Kontaktieren der Bewerbenden. Dem Auftragnehmer wird gewährt, dass die Bewerbenden bis zu 3 Monate nach Vertragsende zu Prüfungszwecken kontaktiert werden können.

  5. Die Garantie gilt nicht, wenn geeignete Kandidaten vom Arbeitgeber abgelehnt werden oder sich die Anforderungen an die Stelle ändern. 

  6. Sollte Teamfreund feststellen, dass der Auftraggeber seine Pflichten nicht erfüllt hat, wird das Garantierecht restlos verwirkt. 


§9 Nutzungsrechte

  1. Sämtliche von Teamfreund im Rahmen der Vertragserfüllung bereitgestellten Inhalte, einschließlich Software, Strategien, Konzepte, Vorlagen und Werbematerialien, sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Inhalte ohne ausdrückliche Zustimmung von Teamfreund an Dritte weiterzugeben oder im gewerblichen Kontext zu nutzen. Ein Verstoß gegen diese Regelung zieht eine angemessene, von Teamfreund festzusetzende und im Streitfall gerichtlich überprüfbare Vertragsstrafe nach sich.

  2. Der Auftraggeber erhält ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die im geschützten Kundenbereich bereitgestellten Anwendungen und von Teamfreund erstellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Dieses Nutzungsrecht gilt nur für die Dauer des Vertragsverhältnisses und sechs Monate darüber hinaus.

  3. Das Nutzungsrecht geht erst mit vollständiger Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung an Teamfreund über. Bei vereinbarter Ratenzahlung erlangt der Auftraggeber die Nutzungserlaubnis erst nach Begleichung der letzten Rate, sofern keine anderslautende Individualvereinbarung getroffen wurde.

  4. Eine Weitergabe der von Teamfreund bereitgestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte – auch verbundene Unternehmen – ist untersagt. Ebenso bleibt das Bearbeitungsrecht (§23 UrhG) an diesen Ergebnissen bei Teamfreund und wird nicht auf den Auftraggeber übertragen.

  5. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle an Teamfreund übermittelten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und rechtlich zulässig verwendet werden dürfen. Teamfreund ist nicht verpflichtet, die übermittelten Inhalte auf rechtliche Zulässigkeit oder mögliche Rechte Dritter zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt Teamfreund von sämtlichen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.


§10 Haftung

  1. Teamfreund haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Teamfreund nur für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden resultieren, sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen kann. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

  2. Teamfreund haftet nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger und gefahrenspezifischer Anfertigung von Sicherungskopien erforderlich gewesen wäre.

  3. In allen anderen Fällen der Haftung, haftet Teamfreund nur bei der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen kann. Diese Haftung ist auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.


§11 Datenschutz

  1. Mit Annahme des Angebots verpflichten sich beide Parteien zur Einhaltung aller anwendbaren Datenschutzgesetze. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darüber informiert, dass Teamfreund seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für vertragliche Zwecke verarbeitet.

  2. Der Auftraggeber ist während der gesamten Zusammenarbeit zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des BDSG, verpflichtet. Sofern gesetzlich erforderlich, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

  3. Der Auftraggeber stellt Teamfreund von sämtlichen Ansprüchen aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, Teamfreund hat den Verstoß ausschließlich allein zu vertreten.


§12 Widerrufsrecht

Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie Kaufleute nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) haben kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein solches wird auch von Teamfreund nicht freiwillig gewährt.


§13 Referenznennung

  1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Teamfreund ihn in verschiedenen Medien als Referenz nennen darf. Dies umfasst die Nutzung des Unternehmensnamens, geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos im Rahmen der Referenzkommunikation. Teamfreund ist zur Nennung jedoch nicht verpflichtet.

  2. Der Auftraggeber räumt Teamfreund ein unentgeltliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Recht ein, die Zusammenarbeit sowie die von Teamfreund erbrachten Leistungen zu beschreiben und im Zusammenhang mit Referenzzwecken zu verwenden. Dies schließt unter anderem die Nutzung von Logos, Fotos, Videos, Grafiken und sonstigem Material ein, das im Rahmen der Zusammenarbeit entstanden ist, sowie die Veröffentlichung von Ergebnissen zur Veranschaulichung und zu Werbezwecken in Print- und digitalen Medien.


§14 Schlussbestimmungen

  1. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind nur wirksam, wenn sie durch eine individualvertragliche Vereinbarung zwischen Teamfreund und dem Auftraggeber getroffen wurden. In diesem Fall haben die individuell vereinbarten Regelungen Vorrang vor diesen AGB. Maßgeblich für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist die schriftliche Bestätigung durch Teamfreund.

  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Auftraggeber ist der Sitz von Teamfreund. Teamfreund ist jedoch berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers geltend zu machen.

  3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform nach § 126b BGB (z. B. E-Mail oder Brief). Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

  4. Teamfreund behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern, sofern die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist. Der Auftraggeber wird über Änderungen rechtzeitig informiert. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen.

  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt die Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.


AGB stand: 13.02.2025

§1 Geltungsbereich

  1. Teamfreund (Einzelunternehmen/Einzelfirma) mit Sitz in Karlsruhe (nachfolgend Teamfreund) bietet Dienstleistungen für Unternehmen (nachfolgend Auftraggeber) im Zusammenhang mit Online-Marketing und Personalbeschaffung an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch "AGB" genannt) gelten als Grundlage aller geschlossenen Partnerschaftsverträge zwischen Teamfreund als Anbieter und dem beteiligten Auftraggeber, sofern der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

  2. Ein dem Auftraggeber vorgelegtes schriftliches Angebot, sowie ergänzende Zusatzvereinbarungen sind Bestandteile eines Partnerschaftsvertrags im Sinne dieser AGB.

  3. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, ihre Geltung wurde ausdrücklich im Partnerschaftsvertrag in schriftlicher Form festgehalten.

  4. Mit Zustandekommen des Partnerschaftsvertrags erklärt der Auftraggeber sein vollständiges Einverständnis zu diesen AGB.

  5. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung.


§2 Vertragsgegenstand und Leistungen von Teamfreund 

  1. Teamfreund bietet Dienstleistungen im Bereich Online-Marketing und Online-Recruiting an. Die Details der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus den Angeboten. Der zwischen Teamfreund und dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag stellt einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB dar. Es besteht Einigkeit darüber, dass die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werkes geschuldet wird.

  2. Während der Zusammenarbeit wird Teamfreund die nötigen Websites und Landingpages im Auftrag des Auftraggebers hosten, um die Vertragserfüllung sicherzustellen.

  3. Nach Vertragsschluss erhält der Auftraggeber Zugang zu einer Plattform, auf der relevante Angaben und Dokumente zur Kooperation zur Verfügung gestellt werden.

  4. Teamfreund hat in Bezug auf die Inhalte des Partnerschaftsvertrags ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB.

  5. Es wird darauf hingewiesen, dass Plattformen wie Facebook und Google jederzeit das Recht haben, Werbekampagnen ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen oder zu beenden. Teamfreund übernimmt keine Haftung für derartige Entscheidungen. Der Anspruch auf Vergütung seitens Teamfreund bleibt von solchen Maßnahmen unberührt.


§3 Vertragsschluss

  1. Ein Vertragsschluss zwischen Teamfreund und dem Auftraggeber kann schriftlich, elektronisch oder fernmündlich erfolgen. Die Annahme eines Vertrags erfolgt auch durch die Zustimmung per E-Mail auf ein gestelltes Angebot.

  2. Bei Fernmündlichen Vereinbarungen kommt der Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Gespräche zu Nachweis-/ und Dokumentationszwecken aufgezeichnet werden.

  3. Die Regelungen des § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3 BGB finden keine Anwendung.


§4 Zusammenarbeit und Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Informationen, Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, damit die Kampagne effektiv geplant und umgesetzt werden kann (Mitwirkungspflicht). Dies umfasst insbesondere:

    • Die vollständige Angabe der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners, 

    • Die Registrierung in den vom Anbieter vorgesehenen Plattformen 

    • Die Durchführung des Onboarding-Prozesses inklusive der Bereitstellung von Unternehmensinformationen, Bildern und dem Logo in geeigneten digitalen Formaten.

  2. Die vom Auftraggeber im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht bereitgestellten Informationen, Unterlagen und Auskünfte werden nach Abschluss des Onboarding-Prozesses auf Vollständigkeit, Qualität und Eignung für die Kampagne geprüft. Die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers gilt als erfüllt, sobald der Anbieter die Abnahme bestätigt. Sollte Teamfreund feststellen, dass die bereitgestellten Inhalte für die Kampagne nicht ausreichend nutzbar sind, ist Teamfreund berechtigt, den Kampagnenstart bis zur Erreichung eines angemessenen Qualitätsstandards zu verschieben. 

  3. Als nutzbar und angemessen gelten Informationen, die einem unbeteiligten Dritten eine vollständige und eindeutige Erfassung des beauftragten Vorhabens ermöglichen. 

  4. Sämtliche im Rahmen der Mitwirkungspflicht vom Auftraggeber bereitzustellenden Informationen, Unterlagen und Auskünfte müssen spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Start der Kampagne vorliegen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist der Anbieter berechtigt, den Kampagnenstart so lange zu verschieben, bis die erforderlichen Informationen vollständig übermittelt wurden.

  5. Die Fristen für die Erbringung der vereinbarten Leistungen beginnen erst, wenn die vollständige Zahlung des Rechnungsbetrags eingegangen ist und alle für die Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Daten sowie die vereinbarten Mitwirkungshandlungen vollständig vorliegen. Gewährleistungsansprüche und Garantien Teamfreunds setzen voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten vollständig erfüllt hat.


§5 Vergütung, Fälligkeit und Rechnungsstellung

  1. Die Vergütung für die von Teamfreund zu erbringenden Leistungen wird im Partnerschaftsvertrag mit dem Auftraggeber schriftlich festgelegt. In der Regel setzt sich die Vergütung aus einer Initiierungsgebühr sowie laufenden, monatlich zu zahlenden Gebühren zusammen.

  2. Die vereinbarte Initiierungsgebühr ist unmittelbar nach Rechnungsstellung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die monatliche Gebühr ist ebenfalls per sofort und für den Folgemonat zu entrichten. 

  3. Alle Preisangaben verstehen sich grundsätzlich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  4. Rechnungen werden elektronisch per E-Mail zugestellt. Eine Zustellung per Post erfolgt nur bei schriftlicher Vereinbarung.

  5. Gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung 14 Tage nach Fälligkeit in Verzug, so werden in diesem Fall Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet.

  6. Teamfreund behält sich das Recht vor, im Falle eines Zahlungsverzugs die Erbringung der vereinbarten Leistungen so lange auszusetzen, bis die offene Forderung beglichen ist. Darüber hinaus kann Teamfreund nach eigenem Ermessen das Recht zur außerordentlichen Kündigung geltend machen.

  7. Wurde der Lastschrifteinzug als Zahlungsart vereinbart, verpflichtet sich der Auftraggeber, Teamfreund ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Ein entsprechendes Mandatsformular stellt Teamfreund auf Anfrage zur Verfügung. Teamfreund ist berechtigt, den Lastschrifteinzug auch durch externe Zahlungsdienstleister (z. B. GoCardless) abzuwickeln.


§6 Kündigung, Laufzeit

  1. Der Beginn der Leistungserbringung, die Vertragslaufzeit sowie die Art des Partnerschaftsvertrags (Abonnement oder Kontingentvertrag) werden individuell im Hauptvertrag festgelegt.

  2. Bei Verträgen mit festgelegtem Leistungskontingent erfolgt die Leistungserbringung nach Abruf durch den Auftraggeber. Erst nach Abruf eines Kontingents beginnt die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen. Abrufe erfolgen fortlaufend gemäß Erstplanung, bis der Auftraggeber eine laufende Kampagne beenden möchte. Hierfür gilt eine Frist von einem Arbeitstag vor Ablauf der Kontingentlaufzeit. Sind alle im Vertrag vereinbarten Kontingente ausgeschöpft, werden die Kampagnen automatisch zum Ende der Kontingentlaufzeit eingestellt. 

  3. Ein Kontingent umfasst eine Stellenanzeige für einen festgelegten Standort. Änderungen des Standorts während der Kampagnenlaufzeit sind nicht möglich. Jedes Kontingent hat eine Laufzeit von 30 Tagen. Eine vorzeitige Abschaltung der Kampagne durch den Auftraggeber führt nicht zu einer Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.

  4. Der Auftraggeber erhält zur Einsicht in die Projektübersicht, Zugriff auf eine Plattform, sowie regelmäßige Beratungstermine mit einem persönlichen Kundenberater.

  5. Bei Verträgen mit fortlaufender Laufzeit (Abonnements), verlängert sich diese automatisch um die Dauer der ursprünglichen Erstlaufzeit, sofern keine fristgerechte Kündigung durch eine der Vertragsparteien erfolgt. Die konkrete Kündigungsfrist ist abhängig von der vereinbarten Laufzeit und wird im Partnerschaftsvertrag festgelegt.

  6. Kündigungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vorzeitige und/oder freie Kündigungsrechte des Auftraggebers innerhalb der Laufzeit sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor.


§7 Leistungserbringung

  1. Teamfreund erbringt die vereinbarten Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass Teamfreund, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, die Erbringung einer Dienstleistung schuldet und nicht die Herstellung eines bestimmten Werks. Teamfreund ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung der Hilfe Dritter zu bedienen.

  2. Teamfreund schuldet dem Auftraggeber ausdrücklich keinen konkreten Erfolg, insbesondere keine bestimmte Anzahl erfolgreicher Stellenbesetzungen, qualifizierter Bewerbungen, Reichweite oder anderer messbarer Ergebnisse. Die erbrachten Leistungen sind als Dienstleistung zu verstehen, bei der das wirtschaftliche Risiko beim Auftraggeber verbleibt.

  3. Ist Teamfreund daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen, und liegen die Gründe für diese Hinderung im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, bleibt der Vergütungsanspruch von Teamfreund unberührt.

  4. Auf Anforderung des Auftraggebers wird Teamfreund innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienstleistungen erteilen.


§8 Garantie 

  1. Sollte Teamfreund eine Garantie gewähren, so wird diese grundsätzlich und  ausschließlich im Partnerschaftsvertrag festgehalten und gilt auch nur dann. Eine  Garantieleistung behält ihre Wirksamkeit lediglich für die Erstlaufzeit der Kampagne, die im Vertrag präzisiert ist. Ein Garantiefall kann nur dann geltend gemacht werden, wenn das im geschlossenen Vertrag genannte Leistungsspektrum, inklusive  der darin enthaltenen Prozesse, vollständig und unter ganzheitlicher Mitwirkung (siehe §4) des Auftraggebers realisiert wird.  

  2. Die Garantieleistung stellt sich grundlegend wie folgt dar: Teamfreund garantiert eine, im  Vertrag präzisierte, Anzahl an Einstellungen oder qualifizierte Bewerbungen, die im Zeitraum der Erstlaufzeit der Kampagne plus 4 weitere Monate Rekrutierungskarenzzeit durchgeführt werden. Sollte das Garantieziel in diesem Zeitraum nicht erreicht werden, gewährleistet Teamfreund kostenfreie Rekrutierungsdienstleistungen, bis die vereinbarte Anzahl an Einstellungen oder qualifizierten Bewerbungen erreicht ist. Werbekosten sind von dieser Garantie ausgenommen. Der Auftraggeber hat das Recht, seinen Garantieanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Erstlaufzeit der Kampagne geltend zu machen.

  3. Zu beachten ist, dass eine Einstellung dann als Einstellung zählt, wenn ein von Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschriebener Arbeitsvertrag vorliegt. Unabhängig von der Berufsbezeichnung und Niederlassung des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn der Kandidat in der Vergangenheit schon bei dem Auftraggeber gearbeitet oder sich schon einmal bei ihm beworben hat.

  4. Der Auftragnehmer hält sich das Recht vor die Einhaltung der Prozesse, insbesondere beim  Anfragen einer Garantiewirksamkeit durch den Auftraggeber, genauestens zu prüfen. Hierunter fällt auch ein nachträgliches Kontaktieren der Bewerbenden. Dem Auftragnehmer wird gewährt, dass die Bewerbenden bis zu 3 Monate nach Vertragsende zu Prüfungszwecken kontaktiert werden können.

  5. Die Garantie gilt nicht, wenn geeignete Kandidaten vom Arbeitgeber abgelehnt werden oder sich die Anforderungen an die Stelle ändern. 

  6. Sollte Teamfreund feststellen, dass der Auftraggeber seine Pflichten nicht erfüllt hat, wird das Garantierecht restlos verwirkt. 


§9 Nutzungsrechte

  1. Sämtliche von Teamfreund im Rahmen der Vertragserfüllung bereitgestellten Inhalte, einschließlich Software, Strategien, Konzepte, Vorlagen und Werbematerialien, sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Inhalte ohne ausdrückliche Zustimmung von Teamfreund an Dritte weiterzugeben oder im gewerblichen Kontext zu nutzen. Ein Verstoß gegen diese Regelung zieht eine angemessene, von Teamfreund festzusetzende und im Streitfall gerichtlich überprüfbare Vertragsstrafe nach sich.

  2. Der Auftraggeber erhält ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die im geschützten Kundenbereich bereitgestellten Anwendungen und von Teamfreund erstellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Dieses Nutzungsrecht gilt nur für die Dauer des Vertragsverhältnisses und sechs Monate darüber hinaus.

  3. Das Nutzungsrecht geht erst mit vollständiger Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung an Teamfreund über. Bei vereinbarter Ratenzahlung erlangt der Auftraggeber die Nutzungserlaubnis erst nach Begleichung der letzten Rate, sofern keine anderslautende Individualvereinbarung getroffen wurde.

  4. Eine Weitergabe der von Teamfreund bereitgestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte – auch verbundene Unternehmen – ist untersagt. Ebenso bleibt das Bearbeitungsrecht (§23 UrhG) an diesen Ergebnissen bei Teamfreund und wird nicht auf den Auftraggeber übertragen.

  5. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle an Teamfreund übermittelten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und rechtlich zulässig verwendet werden dürfen. Teamfreund ist nicht verpflichtet, die übermittelten Inhalte auf rechtliche Zulässigkeit oder mögliche Rechte Dritter zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt Teamfreund von sämtlichen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.


§10 Haftung

  1. Teamfreund haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Teamfreund nur für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden resultieren, sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen kann. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

  2. Teamfreund haftet nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger und gefahrenspezifischer Anfertigung von Sicherungskopien erforderlich gewesen wäre.

  3. In allen anderen Fällen der Haftung, haftet Teamfreund nur bei der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen kann. Diese Haftung ist auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.


§11 Datenschutz

  1. Mit Annahme des Angebots verpflichten sich beide Parteien zur Einhaltung aller anwendbaren Datenschutzgesetze. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darüber informiert, dass Teamfreund seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für vertragliche Zwecke verarbeitet.

  2. Der Auftraggeber ist während der gesamten Zusammenarbeit zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des BDSG, verpflichtet. Sofern gesetzlich erforderlich, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

  3. Der Auftraggeber stellt Teamfreund von sämtlichen Ansprüchen aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, Teamfreund hat den Verstoß ausschließlich allein zu vertreten.


§12 Widerrufsrecht

Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie Kaufleute nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) haben kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein solches wird auch von Teamfreund nicht freiwillig gewährt.


§13 Referenznennung

  1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Teamfreund ihn in verschiedenen Medien als Referenz nennen darf. Dies umfasst die Nutzung des Unternehmensnamens, geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos im Rahmen der Referenzkommunikation. Teamfreund ist zur Nennung jedoch nicht verpflichtet.

  2. Der Auftraggeber räumt Teamfreund ein unentgeltliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Recht ein, die Zusammenarbeit sowie die von Teamfreund erbrachten Leistungen zu beschreiben und im Zusammenhang mit Referenzzwecken zu verwenden. Dies schließt unter anderem die Nutzung von Logos, Fotos, Videos, Grafiken und sonstigem Material ein, das im Rahmen der Zusammenarbeit entstanden ist, sowie die Veröffentlichung von Ergebnissen zur Veranschaulichung und zu Werbezwecken in Print- und digitalen Medien.


§14 Schlussbestimmungen

  1. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind nur wirksam, wenn sie durch eine individualvertragliche Vereinbarung zwischen Teamfreund und dem Auftraggeber getroffen wurden. In diesem Fall haben die individuell vereinbarten Regelungen Vorrang vor diesen AGB. Maßgeblich für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist die schriftliche Bestätigung durch Teamfreund.

  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Auftraggeber ist der Sitz von Teamfreund. Teamfreund ist jedoch berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers geltend zu machen.

  3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform nach § 126b BGB (z. B. E-Mail oder Brief). Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

  4. Teamfreund behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern, sofern die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist. Der Auftraggeber wird über Änderungen rechtzeitig informiert. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen.

  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt die Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.


AGB stand: 13.02.2025

§1 Geltungsbereich

  1. Teamfreund (Einzelunternehmen/Einzelfirma) mit Sitz in Karlsruhe (nachfolgend Teamfreund) bietet Dienstleistungen für Unternehmen (nachfolgend Auftraggeber) im Zusammenhang mit Online-Marketing und Personalbeschaffung an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch "AGB" genannt) gelten als Grundlage aller geschlossenen Partnerschaftsverträge zwischen Teamfreund als Anbieter und dem beteiligten Auftraggeber, sofern der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

  2. Ein dem Auftraggeber vorgelegtes schriftliches Angebot, sowie ergänzende Zusatzvereinbarungen sind Bestandteile eines Partnerschaftsvertrags im Sinne dieser AGB.

  3. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, ihre Geltung wurde ausdrücklich im Partnerschaftsvertrag in schriftlicher Form festgehalten.

  4. Mit Zustandekommen des Partnerschaftsvertrags erklärt der Auftraggeber sein vollständiges Einverständnis zu diesen AGB.

  5. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung.


§2 Vertragsgegenstand und Leistungen von Teamfreund 

  1. Teamfreund bietet Dienstleistungen im Bereich Online-Marketing und Online-Recruiting an. Die Details der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus den Angeboten. Der zwischen Teamfreund und dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag stellt einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB dar. Es besteht Einigkeit darüber, dass die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werkes geschuldet wird.

  2. Während der Zusammenarbeit wird Teamfreund die nötigen Websites und Landingpages im Auftrag des Auftraggebers hosten, um die Vertragserfüllung sicherzustellen.

  3. Nach Vertragsschluss erhält der Auftraggeber Zugang zu einer Plattform, auf der relevante Angaben und Dokumente zur Kooperation zur Verfügung gestellt werden.

  4. Teamfreund hat in Bezug auf die Inhalte des Partnerschaftsvertrags ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB.

  5. Es wird darauf hingewiesen, dass Plattformen wie Facebook und Google jederzeit das Recht haben, Werbekampagnen ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen oder zu beenden. Teamfreund übernimmt keine Haftung für derartige Entscheidungen. Der Anspruch auf Vergütung seitens Teamfreund bleibt von solchen Maßnahmen unberührt.


§3 Vertragsschluss

  1. Ein Vertragsschluss zwischen Teamfreund und dem Auftraggeber kann schriftlich, elektronisch oder fernmündlich erfolgen. Die Annahme eines Vertrags erfolgt auch durch die Zustimmung per E-Mail auf ein gestelltes Angebot.

  2. Bei Fernmündlichen Vereinbarungen kommt der Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Gespräche zu Nachweis-/ und Dokumentationszwecken aufgezeichnet werden.

  3. Die Regelungen des § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3 BGB finden keine Anwendung.


§4 Zusammenarbeit und Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Informationen, Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, damit die Kampagne effektiv geplant und umgesetzt werden kann (Mitwirkungspflicht). Dies umfasst insbesondere:

    • Die vollständige Angabe der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners, 

    • Die Registrierung in den vom Anbieter vorgesehenen Plattformen 

    • Die Durchführung des Onboarding-Prozesses inklusive der Bereitstellung von Unternehmensinformationen, Bildern und dem Logo in geeigneten digitalen Formaten.

  2. Die vom Auftraggeber im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht bereitgestellten Informationen, Unterlagen und Auskünfte werden nach Abschluss des Onboarding-Prozesses auf Vollständigkeit, Qualität und Eignung für die Kampagne geprüft. Die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers gilt als erfüllt, sobald der Anbieter die Abnahme bestätigt. Sollte Teamfreund feststellen, dass die bereitgestellten Inhalte für die Kampagne nicht ausreichend nutzbar sind, ist Teamfreund berechtigt, den Kampagnenstart bis zur Erreichung eines angemessenen Qualitätsstandards zu verschieben. 

  3. Als nutzbar und angemessen gelten Informationen, die einem unbeteiligten Dritten eine vollständige und eindeutige Erfassung des beauftragten Vorhabens ermöglichen. 

  4. Sämtliche im Rahmen der Mitwirkungspflicht vom Auftraggeber bereitzustellenden Informationen, Unterlagen und Auskünfte müssen spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Start der Kampagne vorliegen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist der Anbieter berechtigt, den Kampagnenstart so lange zu verschieben, bis die erforderlichen Informationen vollständig übermittelt wurden.

  5. Die Fristen für die Erbringung der vereinbarten Leistungen beginnen erst, wenn die vollständige Zahlung des Rechnungsbetrags eingegangen ist und alle für die Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Daten sowie die vereinbarten Mitwirkungshandlungen vollständig vorliegen. Gewährleistungsansprüche und Garantien Teamfreunds setzen voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten vollständig erfüllt hat.


§5 Vergütung, Fälligkeit und Rechnungsstellung

  1. Die Vergütung für die von Teamfreund zu erbringenden Leistungen wird im Partnerschaftsvertrag mit dem Auftraggeber schriftlich festgelegt. In der Regel setzt sich die Vergütung aus einer Initiierungsgebühr sowie laufenden, monatlich zu zahlenden Gebühren zusammen.

  2. Die vereinbarte Initiierungsgebühr ist unmittelbar nach Rechnungsstellung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die monatliche Gebühr ist ebenfalls per sofort und für den Folgemonat zu entrichten. 

  3. Alle Preisangaben verstehen sich grundsätzlich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  4. Rechnungen werden elektronisch per E-Mail zugestellt. Eine Zustellung per Post erfolgt nur bei schriftlicher Vereinbarung.

  5. Gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung 14 Tage nach Fälligkeit in Verzug, so werden in diesem Fall Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet.

  6. Teamfreund behält sich das Recht vor, im Falle eines Zahlungsverzugs die Erbringung der vereinbarten Leistungen so lange auszusetzen, bis die offene Forderung beglichen ist. Darüber hinaus kann Teamfreund nach eigenem Ermessen das Recht zur außerordentlichen Kündigung geltend machen.

  7. Wurde der Lastschrifteinzug als Zahlungsart vereinbart, verpflichtet sich der Auftraggeber, Teamfreund ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Ein entsprechendes Mandatsformular stellt Teamfreund auf Anfrage zur Verfügung. Teamfreund ist berechtigt, den Lastschrifteinzug auch durch externe Zahlungsdienstleister (z. B. GoCardless) abzuwickeln.


§6 Kündigung, Laufzeit

  1. Der Beginn der Leistungserbringung, die Vertragslaufzeit sowie die Art des Partnerschaftsvertrags (Abonnement oder Kontingentvertrag) werden individuell im Hauptvertrag festgelegt.

  2. Bei Verträgen mit festgelegtem Leistungskontingent erfolgt die Leistungserbringung nach Abruf durch den Auftraggeber. Erst nach Abruf eines Kontingents beginnt die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen. Abrufe erfolgen fortlaufend gemäß Erstplanung, bis der Auftraggeber eine laufende Kampagne beenden möchte. Hierfür gilt eine Frist von einem Arbeitstag vor Ablauf der Kontingentlaufzeit. Sind alle im Vertrag vereinbarten Kontingente ausgeschöpft, werden die Kampagnen automatisch zum Ende der Kontingentlaufzeit eingestellt. 

  3. Ein Kontingent umfasst eine Stellenanzeige für einen festgelegten Standort. Änderungen des Standorts während der Kampagnenlaufzeit sind nicht möglich. Jedes Kontingent hat eine Laufzeit von 30 Tagen. Eine vorzeitige Abschaltung der Kampagne durch den Auftraggeber führt nicht zu einer Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.

  4. Der Auftraggeber erhält zur Einsicht in die Projektübersicht, Zugriff auf eine Plattform, sowie regelmäßige Beratungstermine mit einem persönlichen Kundenberater.

  5. Bei Verträgen mit fortlaufender Laufzeit (Abonnements), verlängert sich diese automatisch um die Dauer der ursprünglichen Erstlaufzeit, sofern keine fristgerechte Kündigung durch eine der Vertragsparteien erfolgt. Die konkrete Kündigungsfrist ist abhängig von der vereinbarten Laufzeit und wird im Partnerschaftsvertrag festgelegt.

  6. Kündigungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vorzeitige und/oder freie Kündigungsrechte des Auftraggebers innerhalb der Laufzeit sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor.


§7 Leistungserbringung

  1. Teamfreund erbringt die vereinbarten Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass Teamfreund, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, die Erbringung einer Dienstleistung schuldet und nicht die Herstellung eines bestimmten Werks. Teamfreund ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung der Hilfe Dritter zu bedienen.

  2. Teamfreund schuldet dem Auftraggeber ausdrücklich keinen konkreten Erfolg, insbesondere keine bestimmte Anzahl erfolgreicher Stellenbesetzungen, qualifizierter Bewerbungen, Reichweite oder anderer messbarer Ergebnisse. Die erbrachten Leistungen sind als Dienstleistung zu verstehen, bei der das wirtschaftliche Risiko beim Auftraggeber verbleibt.

  3. Ist Teamfreund daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen, und liegen die Gründe für diese Hinderung im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, bleibt der Vergütungsanspruch von Teamfreund unberührt.

  4. Auf Anforderung des Auftraggebers wird Teamfreund innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienstleistungen erteilen.


§8 Garantie 

  1. Sollte Teamfreund eine Garantie gewähren, so wird diese grundsätzlich und  ausschließlich im Partnerschaftsvertrag festgehalten und gilt auch nur dann. Eine  Garantieleistung behält ihre Wirksamkeit lediglich für die Erstlaufzeit der Kampagne, die im Vertrag präzisiert ist. Ein Garantiefall kann nur dann geltend gemacht werden, wenn das im geschlossenen Vertrag genannte Leistungsspektrum, inklusive  der darin enthaltenen Prozesse, vollständig und unter ganzheitlicher Mitwirkung (siehe §4) des Auftraggebers realisiert wird.  

  2. Die Garantieleistung stellt sich grundlegend wie folgt dar: Teamfreund garantiert eine, im  Vertrag präzisierte, Anzahl an Einstellungen oder qualifizierte Bewerbungen, die im Zeitraum der Erstlaufzeit der Kampagne plus 4 weitere Monate Rekrutierungskarenzzeit durchgeführt werden. Sollte das Garantieziel in diesem Zeitraum nicht erreicht werden, gewährleistet Teamfreund kostenfreie Rekrutierungsdienstleistungen, bis die vereinbarte Anzahl an Einstellungen oder qualifizierten Bewerbungen erreicht ist. Werbekosten sind von dieser Garantie ausgenommen. Der Auftraggeber hat das Recht, seinen Garantieanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Erstlaufzeit der Kampagne geltend zu machen.

  3. Zu beachten ist, dass eine Einstellung dann als Einstellung zählt, wenn ein von Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschriebener Arbeitsvertrag vorliegt. Unabhängig von der Berufsbezeichnung und Niederlassung des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn der Kandidat in der Vergangenheit schon bei dem Auftraggeber gearbeitet oder sich schon einmal bei ihm beworben hat.

  4. Der Auftragnehmer hält sich das Recht vor die Einhaltung der Prozesse, insbesondere beim  Anfragen einer Garantiewirksamkeit durch den Auftraggeber, genauestens zu prüfen. Hierunter fällt auch ein nachträgliches Kontaktieren der Bewerbenden. Dem Auftragnehmer wird gewährt, dass die Bewerbenden bis zu 3 Monate nach Vertragsende zu Prüfungszwecken kontaktiert werden können.

  5. Die Garantie gilt nicht, wenn geeignete Kandidaten vom Arbeitgeber abgelehnt werden oder sich die Anforderungen an die Stelle ändern. 

  6. Sollte Teamfreund feststellen, dass der Auftraggeber seine Pflichten nicht erfüllt hat, wird das Garantierecht restlos verwirkt. 


§9 Nutzungsrechte

  1. Sämtliche von Teamfreund im Rahmen der Vertragserfüllung bereitgestellten Inhalte, einschließlich Software, Strategien, Konzepte, Vorlagen und Werbematerialien, sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Inhalte ohne ausdrückliche Zustimmung von Teamfreund an Dritte weiterzugeben oder im gewerblichen Kontext zu nutzen. Ein Verstoß gegen diese Regelung zieht eine angemessene, von Teamfreund festzusetzende und im Streitfall gerichtlich überprüfbare Vertragsstrafe nach sich.

  2. Der Auftraggeber erhält ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die im geschützten Kundenbereich bereitgestellten Anwendungen und von Teamfreund erstellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Dieses Nutzungsrecht gilt nur für die Dauer des Vertragsverhältnisses und sechs Monate darüber hinaus.

  3. Das Nutzungsrecht geht erst mit vollständiger Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung an Teamfreund über. Bei vereinbarter Ratenzahlung erlangt der Auftraggeber die Nutzungserlaubnis erst nach Begleichung der letzten Rate, sofern keine anderslautende Individualvereinbarung getroffen wurde.

  4. Eine Weitergabe der von Teamfreund bereitgestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte – auch verbundene Unternehmen – ist untersagt. Ebenso bleibt das Bearbeitungsrecht (§23 UrhG) an diesen Ergebnissen bei Teamfreund und wird nicht auf den Auftraggeber übertragen.

  5. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle an Teamfreund übermittelten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und rechtlich zulässig verwendet werden dürfen. Teamfreund ist nicht verpflichtet, die übermittelten Inhalte auf rechtliche Zulässigkeit oder mögliche Rechte Dritter zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt Teamfreund von sämtlichen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.


§10 Haftung

  1. Teamfreund haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Teamfreund nur für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden resultieren, sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen kann. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

  2. Teamfreund haftet nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger und gefahrenspezifischer Anfertigung von Sicherungskopien erforderlich gewesen wäre.

  3. In allen anderen Fällen der Haftung, haftet Teamfreund nur bei der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen kann. Diese Haftung ist auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.


§11 Datenschutz

  1. Mit Annahme des Angebots verpflichten sich beide Parteien zur Einhaltung aller anwendbaren Datenschutzgesetze. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darüber informiert, dass Teamfreund seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für vertragliche Zwecke verarbeitet.

  2. Der Auftraggeber ist während der gesamten Zusammenarbeit zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des BDSG, verpflichtet. Sofern gesetzlich erforderlich, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

  3. Der Auftraggeber stellt Teamfreund von sämtlichen Ansprüchen aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, Teamfreund hat den Verstoß ausschließlich allein zu vertreten.


§12 Widerrufsrecht

Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie Kaufleute nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) haben kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein solches wird auch von Teamfreund nicht freiwillig gewährt.


§13 Referenznennung

  1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Teamfreund ihn in verschiedenen Medien als Referenz nennen darf. Dies umfasst die Nutzung des Unternehmensnamens, geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos im Rahmen der Referenzkommunikation. Teamfreund ist zur Nennung jedoch nicht verpflichtet.

  2. Der Auftraggeber räumt Teamfreund ein unentgeltliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Recht ein, die Zusammenarbeit sowie die von Teamfreund erbrachten Leistungen zu beschreiben und im Zusammenhang mit Referenzzwecken zu verwenden. Dies schließt unter anderem die Nutzung von Logos, Fotos, Videos, Grafiken und sonstigem Material ein, das im Rahmen der Zusammenarbeit entstanden ist, sowie die Veröffentlichung von Ergebnissen zur Veranschaulichung und zu Werbezwecken in Print- und digitalen Medien.


§14 Schlussbestimmungen

  1. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind nur wirksam, wenn sie durch eine individualvertragliche Vereinbarung zwischen Teamfreund und dem Auftraggeber getroffen wurden. In diesem Fall haben die individuell vereinbarten Regelungen Vorrang vor diesen AGB. Maßgeblich für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist die schriftliche Bestätigung durch Teamfreund.

  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Auftraggeber ist der Sitz von Teamfreund. Teamfreund ist jedoch berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers geltend zu machen.

  3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform nach § 126b BGB (z. B. E-Mail oder Brief). Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

  4. Teamfreund behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern, sofern die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist. Der Auftraggeber wird über Änderungen rechtzeitig informiert. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen.

  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt die Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.


AGB stand: 13.02.2025